Ich weiß, wer Opfer eines Wohnungseinbruchs geworden ist, leidet nicht nur unter dem Verlust von Habseligkeiten, vor allem die Psyche ist in Mitleidenschaft gezogen. Das Gefühl, dass sich Fremde Zutritt in unsere Zuhause verschafft haben, belastet und wiegt oft schwerer als der finanzielle Schaden.
Und damit Sie sich jetzt um sich kümmern können, nehme ich Ihnen die Arbeit mit den Ermittlungsbehörden und der Versicherung ab.
Ich begleite das Strafverfahren für Sie, nehme Einsicht in die polizeiliche oder kriminaltechnische Ermittlungsakte. Ich helfe Ihnen beim Erstellen der benötigten Stehlgutliste (Auflistung aller entwendeter Gegenstände, die sowohl die Polizei als auch Ihr Hausratversicherer haben möchte) und mache Ihren Anspruch auf Ersatz gegenüber Ihrer Hausratversicherung geltend.
Dabei begleite ich Sie von der Schadenmeldung beim Versicherer, über erste Abschlagszahlungen bis zum Abschluss der vollständigen Regulierung.
In meiner Praxis hat sich dabei ein bestimmter Ablauf herausgebildet, den ich Ihnen im Folgenden etwas näher erläutern möchte.
Sie haben Fragen oder wünschen meine fachanwaltliche Tätigkeit?
Sie wurden Zuhause von Einbrechern überrascht oder kamen nach Hause und Ihre Wohnung war verwüstet?
Mir ist ganz klar, dass Sie nun mitgenommen und verängstigt sind. Gleichwohl bedarf es jetzt hinsichtlich der Hausratversicherung eines kühlen Kopfes.
Nachdem Sie im ersten Schritt die Polizei gerufen haben, wird die Kripo die Ermittlungen vor Ort aufnehmen und Spuren sichern.
Die Polizei wird Sie befragen, soweit Sie Angaben zur Tat machen können, schildern Sie so ausführlich wie möglich, was Sie zu berichten haben.
Im Anschluss daran wird die Polizei von Ihnen eine Stehlgutliste haben wollen. Darin ist alles aufzulisten, was bei dem Einbruch entwendet wurde.
Lassen Sie sich hierfür Zeit. Meine Erfahrung zeigt, dass im ersten Schockmoment selten an alles gedacht wird.
Die Stehlgutliste ist vor allem für den Hausratversicherer von Bedeutung. Bevor er in die Regulierung einsteigt, holt er sich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte.
Dabei ist für ihn von Interesse, wie sich die Tat zugetragen hat und er schaut auf Ihre Liste der gestohlenen Gegenstände.
Schon hier können sich im weiteren Verlauf Probleme ergeben, nämlich dann, wenn der Versicherte eine unvollständige Liste erstellt hat und im Nachgang Dinge als gestohlen nachmeldet.
Die Versicherung nimmt eine Nachmeldung oft als Einfallstor für die Behauptung, die nachgemeldeten Gegenstände seien ja gar nicht geklaut worden, sonst hätte man sie ja bereits gegenüber der Polizei als gestohlen gemeldet.
Deshalb gilt: Die zur polizeilichen Akte gereichte Stehlgutliste sollte so ausführlich wie möglich sein, um einen möglichen Einwand des Hausratversicherers gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Deshalb lieber einmal mehr über die Liste nachdenken.
Ist der erste Schock verflogen, sollte der Schaden umgehend gegenüber der Hausratversicherung gemeldet werden.
Dazu reicht zunächst ein Anruf beim Versicherer. Dieser wird Ihnen eine Schadennummer zuteilen und Ihnen ein entsprechendes Schadenformular übersenden.
Darin will der Versicherer wissen, welche Angaben Sie zum Tathergang machen können, unter welchem Aktenzeichen der Vorgang bei welcher Polizeidienststelle geführt wird und welche Gegenstände entwendet wurden.
Achtung: Hier sollten Sie sich unbedingt an die Stehlgutliste halten, die Sie bereits für die Polizei erstellen mussten.
Widersprüche wird der Versicherer erfahrungsgemäß gern gegen Sie verwenden.
Da der Versicherer selten in die Regulierung eintritt, bevor das wesentliche Ergebnis der Ermittlungsbehörden vorliegt, empfiehlt es sich bei größeren Schäden nach einem Monat eine erste Abschlagszahlung unter Fristsetzung vom Versicherer zu fordern.
Die Polizeiakte ist deshalb für den Hausratversicherer von Bedeutung, weil er prüfen möchte, ob der Schadenhergang schlüssig ist (kein vorgetäuschter Einbruch vorliegt) und auch der geltend gemachte Schaden der Höhe nach plausibel erscheint.
Hierzu greift er nicht nur auf Ihre Stehlgutliste zurück, sondern auch auf die der Akte beigefügten Fotos der Polizei.
Deshalb ist es sinnvoll, bei Bemerken eines Einbruchs die Wohnung oder das Haus wenn möglich nicht ohne die Polizei zu betreten.
Zum einen bleiben so möglichst viele Spuren erhalten, zum anderen können die von der Polizei gefertigten Fotos und Feststellungen beim Beweis des Schadenumfanges und der Schadenhöhe helfen.
Anders hingegen, wenn Sie den Tatort bereits verfälscht haben.
Nachdem Sie dem Versicherer das Formular zur Schadenmeldung übersandt haben, wird dieser die polizeiliche Ermittlungsakte anfordern.
Das kann je nach Region durchaus ein paar Wochen dauern, bis die Akte schließlich vorliegt.
Dies auch deshalb, weil es jede Ermittlungsakte nur ein Mal gibt und solange die Polizei, die Kriminalpolizei das LKA oder das BKA Ermittlungen anstellen, die Akte dort für den Vorgang benötigt wird.
Sind die Ermittlungen abgeschlossen, schließt die Ermittlungsakte mit dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen.
Nun wird Anwälten und Versicherungen Akteneinsicht gewährt.
Parallel wird der Versicherer einen Gutachter schicken, der sich am Ort des Geschehens einen Überblick verschafft und eigene Erhebungen zur Plausibilität des Schadens und zur Schadenhöhe anstellt.
Der Versicherer steigt in die Prüfung und Regulierung ein.
Da sich die Zeit bis hierher ziehen kann, sollte die Versicherung nach Ablauf von einem Monat zum Zahlen einer ersten Abschlagszahlung aufgefordert werden, § 14 VVG.
Die Prüfung des Hausratversicherung kann nun zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Zum Teil erhebt der Versicherer bereits den Einwand, ein Versicherungsfall sei gar nicht eingetreten.
Dies etwa, wenn der Tathergang Fragen aufwirft oder die Versicherung meint, der Versicherte hätte grob fahrlässig Mitschuld am Einbruch.
Dies etwa, weil er Türen nicht abgeschlossen hat, Balkontüren offen standen oder Fenster nur angekippt waren und die Einbrecher so ungehindert in Haus oder Wohnung gelangen konnten.
Problematisch können im Versicherungsbereich auch Fälle werden, in denen das Opfer die Täter etwa unter einem falschen Vorwand selbst in die Wohnung gelassen hat.
Oft reguliert der Versicherer einen Teil, lehnt jedoch eine vollständige Regulierung ab.
Entweder, der Versicherer wendet ein, dass der Nachweis nicht erbracht wurde, dass die behaupteten Gegenstände auch tatsächlich entwendet wurden (gerade dann, wenn es Widersprüche zur Stehlgutliste gibt) oder der Versicherer ist der Ansicht, dass die Versicherungssumme nicht zur vollständigen Regulierung ausreicht (zum Beispiel Schmuck und Kunst gesondert zu versichern gewesen wären).
Problematisch ist, wenn der Versicherer bereits bestreitet, dass die von Ihnen benannten Gegenstände überhaupt entwendet wurden.
Und in der Tat, wie weißt man nach, dass Dinge vor dem Einbruch da waren, jetzt aber gestohlen wurden?
Hier ist es besonders wichtig, gleich zu Beginn Fotos vom Tatort zu fertigen und mögliche Zeugen gleich am Anfang gegenüber der Polizei zu benennen.
Aufgrund der dargestellten Beweisschwierigkeiten empfiehlt es sich, von Zeit zu Zeit Fotos und Videos vom Hausrat zu fertigen und an einem sicheren Ort oder in einer Cloud zu speichern.
So gelingt nicht nur der Nachweis der Entwendung im Zweifel einfacher, gerade bei markanten Stücken kann hier auch die Ermittlungstätigkeit der Polizei unterstützt werden.
Generell gilt, wenn Sie Schmuck oder Kunstgegenstände haben, empfiehlt es sich immer, von diesen Fotos und Videos zu fertigen und Kaufbelege und Echtheitszertifikate digital zu archivieren.
Hierauf greift dann auch der Sachverständige der Versicherung zurück, um die Schadenhöhe im Schadenfall zu ermitteln.
Um Unklarheiten und Widersprüche zu vermeiden und der Polizei einen guten Ansatz für ihre Ermittlungen zu geben, sollten Sie sich, wie bereits oben ausgeführt, bei der Erstellung der Stehlgutliste Zeit nehmen.
Sie fragen sich, wie eine solche Stehlgutliste aussehen sollte bzw. was alles in die Liste gehört?
Ich habe Ihnen nachfolgend eine Stehlgutliste zum Download zur Verfügung gestellt!
Sie sind nicht allein. Die jährliche Kriminalitätsstatistik weist für das Jahr 2021 folgende Zahlen zum Thema Wohnungseinbruchsdiebstahl aus:
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 54.236 Wohnungseinbrüche erfasst.
Die meisten Wohnungs-einbruchdiebstähle pro 100.000 Einwohner gab es im Jahr 2021 in Bremen.
Einbrecher verursachten dabei einen Schaden von etwa 180 Millionen Euro.
Die Aufklärungsquote ist mit nur 19,5 Prozent nach wie vor relativ niedrig.