Von Ablehnung bis Zusatzkosten, von AXA bis Zürich Versicherung, ich kenne mich aus im Bereich der pKV. Ganz gleich, ob Sie sich gegen eine Beitragserhöhung zur Wehr setzen möchten, Krankheitskosten nicht oder nur gekürzt erstattet bekommen haben, der Versicherer im Vorfeld die Übernahme von Kosten ablehnt oder Sie Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status überprüft haben möchten - ich kenne die Argumentation der Versicherer und weiß, wie die Gerichte bereits geurteilt haben.
Sie haben eine Beitragsanpassung (BAB) Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten? Sie ärgern sich über den neuen, natürlich höheren Beitrag und fragen sich, ob die Erhöhung wirklich rechtens ist?
Vielleicht haben Sie bereits mitbekommen, dass Landgerichte und Oberlandesgerichte einzelne Beitragsanpassung bereits für unwirksam erklärt haben?
Ich kenne die Rechtsprechung und weiß, worauf es ankommt.
Ich berate Sie gern zu Ihrer ganz persönlichen Beitragserhöhung und sage Ihnen, wie die Chancen stehen, die Anpassung abzuwehren.
Wünschen Sie nach der Beratung, dass ich anwaltlich für Sie tätig werde? Kein Problem, ich stehe an Ihrer Seite.
Sie haben eine Leistungsabrechnung des Versicherers erhalten und sind nun verärgert, weil dieser die Kosten einer medizinischen oder therapeutischen Behandlung oder von Heil- und Hilfsmitteln nicht zu 100% übernommen hat?
Die Krankenversicherung hat einzelne oder ganze Positionen gestrichen oder gekürzt?
Legen Sie mir Ihre Versicherungspolice und die Versicherungsbedingungen vor und ich erläutere Ihnen, welchen Anspruch Sie aus Ihrem Vertrag haben.
Mit der richtigen Argumentation ist meist mehr drin, als der Versicherer meint. Typische Streitfälle wie Augenlaseroperationen, künstliche Befruchtung oder ganz aktuell die Behandlung von Post-Vac-Syndrom oder Long-COVID habe ich im Blick.
Sie haben im Vorfeld zu einer geplanten medizinischen Behandlung, einer Operation oder einer aufwendigen und teuren Therapie bei Ihrer pKV angefragt, ob die anfallenden Kosten übernommen werden?
Sie wollen einen umfassenden Check-up machen oder einen Eingriff in der plastischen Chirurgie vornehmen lassen?
Sie haben wegen der Übernahme von Kosten bei einer In-vitro-Fertilisation oder einer LASIK Behandlung angefragt?
Oder einfach wegen einer zahnmedizinischen Behandlung?
Oder wegen der Kostenübernahme von Heil- und Hilfsmitteln oder homöopathischen Therapien?
Und der Krankenversicherer hat die Übernahme der Kosten ganz oder teilweise abgelehnt?
Mir ist klar, nun herrscht Verärgerung. Jeden Monat einen womöglich teuren Tarif bezahlt und jetzt will der Versicherer nicht zahlen.
Lassen Sie uns einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen werfen, denn häufig erfolgt gerade bei kostenintensiven Maßnahmen oder alternativen Behandlungsmethoden eine Ablehnung zu Unrecht.
Ich weiß wie die Bedingungen aus Ihrem Versicherungsvertrag zu verstehen sind und kenne die Rechtsprechung der Gerichte.
Ich begebe mich mit Ihrem Versicherer auf Augenhöhe und sorge dafür, dass auch bei fortlaufenden Behandlungen die Kostenfrage endgültig geklärt ist.
Sie arbeiten als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH oder als Familienangehöriger in einer Firma?
Sie wollen rechtssicher geklärt haben, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind?
Etwa, weil Sie einen vereinfachten Wechsel in die private Krankenversicherung anstreben oder lieber privat für das Alter vorsorgen wollen, anstatt weiterhin in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen?
Mit einem Statusfeststellungsverfahren vor der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund erhalten Sie und alle staatlichen Stellen Rechtssicherheit.
Ich begleite das Verfahren, von der Beratung, über die Antragstellung bis hin zum unter Umständen erforderlichen Widerspruchs- oder Klageverfahren.
Bei der anwaltlichen Beratung kommt nicht das gewünschte Ergebnis heraus? Kein Problem. Gemeinsam finden wir bestimmt eine gestaltende Lösung. Sprechen Sie mich an!